Bad Meinberg und sein Badehaus. Seit dem Konkurs des privaten Betreibers in 2022 und dem Kauf der Liegenschaften samt Badehaus zum 01.01.2023 durch die Stadt, erhitzt diese Immobilie die Gemüter in der gesamten Stadtgemeinschaft. Auch wenn sich alle in dem Ziel einig scheinen, der Weg dorthin könnte unterschiedlicher nicht sein.
Gegeneinander anstatt miteinander?
Auf der einen Seite bürgerliches Engagement in einer Interessengemeinschaft vereint und mit dem Anspruch das Badehaus für die gesamte Stadt zu retten. Auf der anderen Seite die gewählten Vertreter der Stadt, die nahezu einstimmig zunächst einen privaten Investor bevorzugen, der das Badehaus als Asset für seinen auf der Liegenschaft vorgesehenen Hotelbetrieb sieht. Das Konzept der IG Badehaus sieht der politische Raum schon früh als möglichen Plan B. Zwei Seiten, die sich dennoch konfliktreich gegenüber stehen.
Deutlich wurde dies nicht zuletzt auf der von der IG Badehaus und dem Stadtsportverband einberufenen Bürgerversammlung am 09.09.2024. Dass die Stadtverordneten im Haupt- und Finanzausschuss für eine Fortsetzung der Verhandlungen mit dem Investor gestimmt haben, wurde überwiegend harsch und teilweise mit unlauteren Unterstellungen quittiert. Das die Anwesenden Ratsmitglieder den Willen einer weiteren Zusammenarbeit mit der IG Badehaus an diesem Abend noch einmal einhellig bestätigten, änderte wenig an der in Teilen aggressiv-feindlichen Tonlage von einzelnen Teilnehmern.
Der Erhalt des Badehaues für die Stadtgesellschaft ist das erklärte Ziel sowohl der gewählten Vertreterinnen und Vertreter, als auch der IG Badehaus ist. Das wird in der öffentlichen Debatte um das Badehaus schon sehr lange verdeckt. So auch auf der Bürgerversammlung.
Ein Konzept mit offenen Fragen
Neben der verbalen Schelte und dem Misstrauen gegenüber einem Investor, der nach Aussagen der stellvertretenden Bürgermeisterin großes mit der Stadt vorhabe, stellte die IG Badehaus ihr Konzept zum Betrieb des Badehauses vor. Zentrale Punkte des Konzeptes sind schnell dargestellt: Die Liegenschaften samt Badehaus bleiben im Besitz der Stadt. Bürgerinnen und Bürger gründen eine Genossenschaft, welche den Betrieb des Badehauses übernimmt.
Herr Haack, Sprecher der IG Badehaus referierte das Zahlenwerk, welches dem Konzept zu Grunde liegt. Damit das Badehaus zügig wieder aufmachen könne, bedürfe es zunächst einer Dichtigkeitsprüfung für rd. 16.000 Euro. Die Dichtigkeit des Beckens sei neben der Gründung einer Genossenschaft Grundvoraussetzung für das gesamte Konzept.
Ein Becken ohne Wasser verändert die Statik
Sollte sich herausstellen, dass das Becken durch das vom damaligen Insolvenzverwalter veranlasste Ablassen des Wassers und der damit verbundenen veränderten Statik beschädigt wurde, entstehen bei einer Sanierung immense Kosten. In diesem Fall würde eine Wiederinbetriebnahme in weite Ferne rücken.
Weiterhin sieht das Konzept kurzfristige Investitionen von rd. 360.000 Euro vor (470.000 Euro inklusive Sicherheitsaufschlag), die für eine Öffnung des Badehaus notwenig seien. Bereits in der Lippischen Landezeitung und dem Stadtanzeiger wurde die IG Badehaus mit der Behauptung zitiert „500.000 Euro und das Badehaus ist wieder tipptop“. Diese Aussage wird auch auf der Bürgerversammlung wiederholt, der Betrag hier noch einmal reduziert. Das Geld solle die Stadt bereitstellen, die Genossenschaft solle die Aufträge an die Firmen erteilen, um langwierige Ausschreibungen zu vermeiden. Damit seien für die nächsten vier Jahre keine weiteren Investitionen notwendig. An dieser Stelle bleiben die Darstellungen jedoch wage. Weiterer Investitionsbedarf wird mit Bezug auf die Aussage von Fachfirmen nicht benannt.
Optimismus als Geschäftsmodell?
Der Geschäftsplan rechnet mit jährlichen Einnahmen von rd. 890.000 Euro und Betriebskosten in Höhe von 854.000 Euro bei ganzjährigem Betrieb. Neben den Personalkosten und Kosten für die Betriebsmittel, die sich nach eigener Aussage an Berechnungen der Stadt anlehnen, werden von der IG Badehaus 12.000 Euro für „kleinere Reparaturen“ angesetzt. Ein Betrag der Fragen aufwirft und angesichts eines in die Jahre gekommenen Badehauses wenig realistisch erschient.
Auf der Einnahmeseite findet sich neben Schulschwimmen, therapeutischen Angeboten auch Schwimmkurse für Kinder. Alleine hier rechnet die IG Badehaus mit rd. 300.000 Euro Einnahmen im Jahr allein durch diese Kurse. Zugleich macht Herr Haack auf der Bürgerversammlung aber auch deutlich, das mit Kursen alleine das Badehaus nicht betrieben werden könne. Notwendig sei vielmehr die Akzeptanz des Badehauses in Horn-Bad Meinberg und darüber hinaus als Schwimmort, der regelmäßig aufgesucht werde. Dies möchte man durch niedrige Eintrittspreise erreichen. Inwiefern die angenommenen Besucherzahlen realisiert werden können bleibt an dieser Stelle offen. Am Ende bleibt der Appell an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt das Badehaus häufig zu nutzen.
mehr redlichkeit und verbale abrüstung
Klar wird anhand des Zahlenwerks, dass in dem Konzept für möglicherweise notwendige Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen die Stadt als Besitzerin der Liegenschaften zuständig zu sein scheint. Bildung von Rücklagen für größere Investitionen sind zumindest lauf Auflistung der IG Badehaus nicht vorgesehen. Es ist jedoch auch für Laien ersichtlich, dass ein solches Badehaus fortlaufend Investitionen benötigt, wenn man einen nachhaltigen Betrieb sicherstellen will. Beispiele hierfür haben wir mit der Kleinschwimmhalle am Püngelsberg, aber auch mit dem Eggebad in Horn zu genüge.
Es bleibt am Ende der Eindruck, dass die Genossenschaft das Badehaus lediglich betreiben möchte, die Stadt es mit öffentlichen jedoch betriebsbereit halten soll. Das sollte klar kommuniziert werden. Die Stadt taucht in dem Konzept jedoch nicht auf. Lediglich für die Anfangsinvestition solle die Stadt herangezogen werden, sprich alle Bürgerinnen und Bürger Bad Meinberg und nicht die zu gründende Genossenschaft. Lediglich kleinlaut wird die Stadt als Geldgeber genannt.
Natürlich ist eine solche Konstruktion möglich. Sie wird durchaus auch in Kommunen praktiziert. Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass diese Kommunen immer wieder enorme Summen aufbringen müssen, um die Bäder in ihrem Besitz zu erhalten und zu modernisieren.
Ein Badehaus zum Nulltarif wird es nicht geben
Die Stadt Uslar, welche auf der Bürgerversammlung als positives Beispiel für ein „Bürgerbad“ angeführt wurde, investierte trotz Förderung 1,5 Millionen Euro zur Modernisierung des Uslarer Badelandes.
An dieser Stelle seien die enormen Aufwendungen für bestehende Schwimmstätten im Besitz der Stadt beispielhaft benannt. Hier gilt es für die IG Badehaus sich ehrlich zu machen. Ein Badehaus zum Nulltarif wird es nicht geben. Derzeit erweckt sie jedoch den Eindruck, dass eine Wiedereröffnung für eine relativ kleine Summe zu haben sei und der Betrieb durch die Genossenschaft jedes Jahr Gewinne abwerfen werde.
Neben mehr Ehrlichkeit in der Debatte wäre es gut für das gemeinsame Ziel, wenn die IG Badehaus, aber auch lautstarke Unterstützer verbal abrüsten. Am Ende sollte nicht aus den Augen verloren werden, worum es allen Beteiligten geht. Das Badehaus als für die Öffentlichkeit nutzbare Schwimmstätte zu erhalten möchte nicht alleine die IG Badehaus. Persönliche Angriffe und die Diffamierung der politisch Verantwortlichen führen am Ende niemanden zum Ziel.
Vertrauen wiederherstellen
Am Ende scheint, dass es Teilen der aktiv Beteiligten weniger um die konkreten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wie zum Beispiel die Sicherstellung von Schwimmangeboten in der Halle für Jung und Alt oder eine Perspektive für den Bad Meinberger Tennisclub zu gehen scheint. Diese konkreten Anliegen können mit einem „Bürgerbad“ ebenso berücksichtigt werden wie mit einem privat betriebenen Badehaus, welches durch einen Investor betrieben und weiterentwickelt wird.
Die IG Badehaus und ihre Unterstützer scheinen vielmehr kein Vertrauen mehr in die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker zu haben, dass diese zum Wohle der gesamten Stadt handeln. Kein Vertrauen, dass Verwaltung und Politik in der Lage sind die privatwirtschaftlichen Interessen eines Investors mit den berechtigten und nachvollziehbaren Interessen der Befürworter einer genossenschaftlichen Lösung und den Interessen allen übrigen Bürgerinnen und Bürger in Einklang zu bringen. Genau das ist jedoch angezeigt, wenn das Badehaus nicht einen Keil zwischen die Stadtgesellschaft treiben soll.
Als eine Mehrheit im Rat, angeregt durch die Verwaltung und den Bürgermeister, für den Erwerb des Badehauses und der umliegenden Liegenschaften stimmten, war das Hauptmotiv die Entwicklung dieses Areals beeinflussen und mitbestimmen zu können. Schon damals war ein Weiterbetrieb des Badehauses durch die Stadt ein Szenario, welches angesichts der damit verbundenen Kosten alle zurückschrecken ließ. Die Investorenlösung bietet der Stadt die Möglichkeit die Kosten berechenbar zu machen, und trotzdem Einfluss auf die Entwicklung der Liegenschaften zu nehmen. Zugleich ist die Zielvorstellung eines Hotels mit angeschlossenem Badehaus ein entscheidender Mehrwert, da hierdurch eine Steigerung der Attraktivität des Tourismusstandorts Horn-Bad Meinberg zu erwarten ist.
Alle Interessen müssen angemessen berücksichtigt werden
Zentral bleibt am Ende jedoch, die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Verhandlungen mit einem Investor offensiv zu vertreten. Nur wenn am Ende das Badehaus umfänglich und preisgünstig von allen genutzt werden kann, ist es möglich fehlendes Vertrauen in das Handeln der politisch Verantwortlichen wieder herzustellen. Daraus folgt aber auch, dass die trotz aller Bedenken zu bevorzugende Investorenlösung nur realisiert werden sollte, wenn die Interessen der Bürgerinnen und Bürger weitestgehend berücksichtigt werden.
Ein Plan B läge zumindest in Ansätzen vor. Diesen Plan gilt es parallel in Zusammenarbeit mit der IG Badehaus auszuschärfen und bei aller Hochachtung für die erbrachte Arbeit realistischer zu machen. Das macht jedoch nur dann Sinn, wenn die Interessengemeinschaft Badehaus bereit ist ihren Status als Reserveplan zu akzeptieren, und Politik und Verwaltung gewillt ist diesen Plan ernsthaft mitzuentwickeln und in die Tat umzusetzen, falls dies der weitere Fortgang der Verhandlungen mit dem Investor notwendig machen sollte.
Abschließend bleibt anzumerken, dass angesichts der enormen Investitionen, welche die Stadt im Bereich der Pflichtaufgaben wie z.B. Schulgebäude zu stemmen hat, keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, ein Badehaus nachhaltig betriebsbereit zu halten ohne die Einnahmen deutlich zu steigern. Eine Erhöhung von Steuern oder Abgaben ist wenig wünschenswert, schwer zu vermitteln und davon ist auszugehen nicht im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern und den in Horn-Bad Meinberg ansässigen Unternehmen. Auch deren Interessen gilt es in dieser Sache zu berücksichtigen, und wenn man das machen möchte, dann wird es ohne ausreichende Fördermittel kein Badehaus geben.