Wie entscheidet eine Stadt, wenn der Spielraum fehlt? Die Debatte um das Badehaus in Bad Meinberg ist längst mehr als ein Streit um ein Gebäude – sie steht beispielhaft für die finanzielle Not vieler Kommunen in NRW. Angesichts eines Defizits von fast 12 Millionen Euro in 2026 stellt sich die Frage: Wie viel Daseinsvorsorge kann sich Horn-Bad Meinberg noch leisten?
Die Entscheidung am vergangenen Dienstag im Haupt- und Finanzausschuss gefällte Entscheidung, noch einmal 200.000 Euro für Prüfverfahren auszugeben, führt uns an einen kritischen Punkt. Investieren wir hier in eine echte Lösung oder kaufen sich der Bürgermeister Michael Ruttner und CDU lediglich Zeit, um eine politisch schwierige Entscheidung hinauszuzögern, obwohl die Fakten eigentlich schon feststehen?
Die ökonomische Realität: Ein Haushalt am Abgrund
Ein Blick auf die Zahlen zeigt die ganze Härte der Lage: Die Stadt Horn-Bad Meinberg startet mit einer schweren Hypothek in das Jahr 2026. Bei einem Fehlbetrag von 12 bis 15 Millionen Euro ist der finanzielle Spielraum nicht nur eng – er ist praktisch nicht mehr vorhanden. Für riskante Experimente oder teure Investitionen auf gut Glück ist in der Stadtkasse schlicht kein Platz mehr.
Dabei ist unsere Stadt kein Einzelfall. Horn-Bad Meinberg teilt das Schicksal vieler Kommunen, die zwischen steigenden Sozialausgaben, den massiven Preissprüngen im Bausektor und wegbrechenden Gewerbesteuern zerrieben werden. Es ist ein strukturelles Problem, das uns nun beim Badehaus zu einer Realität zwingt, die weh tut, aber nicht ignoriert werden kann.
Strukturelle Defizite und die Belastung des Ergebnishaushalts
Ein Haushaltsdefizit dieser Größenordnung und ein drohendes Haushaltsdefizit im kommenden Jahr bedeutet für Horn-Bad Meinberg, dass nahezu jede freiwillige Leistung auf dem Prüfstand stehen wird. Die Investition in ein sanierungsbedürftiges Objekt wie das Badehaus muss daher nicht nur gegen andere dringende Projekte, wie die Instandhaltung von Schulen und anderer öffentlicher Gebäude oder den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, abgewogen werden, sondern auch im Lichte der langfristigen finanziellen Lasten betrachtet werden.
Zusammenstellung wichtiger Kennzahlen und ihrer Relevanz für das Badehaus
| Kennzahl | Wert (Prognose 2026) | Relevanz für das Badehaus |
|---|---|---|
| Haushaltsdefizit | ca. 12.000.000 € | Schränkt Handlungsfähigkeit massiv ein |
| Geplante Prüfungsgebühr | 200.000 € | Belastung ohne unmittelbaren Mehrwert |
| Kalkulierte Sanierungskosten | 25.700.000 € | Wirtschaftlich nicht darstellbar |
| Geschätzt Interimskosten | 1.650.000 € | Hohes Risiko, umkalkulierbare Nachforderungen |
| Jährliche Kurorthilfe | ca. 12.900.000 € (Pool) | Begrenzte Mittel für Infrastruktur |
Die nüchterne Wahrheit ist: Wir leben als Stadt bereits über unsere Verhältnisse. Selbst die Zuweisungen vom Land für 2026 reichen bei weitem nicht aus, um die tiefen Löcher in unserem Haushalt zu stopfen. Das zwingt uns zu einer harten Priorisierung, die kaum Platz für Wunschdenken lässt. Da hilft es am Ende nicht, auch wenn der Hinweis natürlich richtig ist, auf Land oder Bund zu warten.
Vielmehr muss in dieser Situation jede Ausgabe doppelt hinterfragt werden: Hilft sie uns aktiv dabei, die Finanzen wieder in den Griff zu bekommen? Oder handelt es sich um eine rechtlich zwingende Pflichtaufgabe wie zum Beispiel Schulen, Kitas oder Brandschutz? Wenn beides nicht zutrifft, steht ein Projekt – so schmerzhaft das im Einzelfall auch sein mag – unter dem dringenden Verdacht der Unwirtschaftlichkeit. Insbesondere dann, wenn Projekte keine Fördermittel erwarten dürfen und am Ende allein aus dem städtischen Haushalt finanziert werden müssen.
Technische Bestandsaufnahme: Das TGAlytics-Gutachten als Zäsur
Man kann es sich wie das Nervensystem eines Körpers vorstellen: Die technische Ausstattung – von der Wasseraufbereitung bis zur Lüftung – hält ein Schwimmbad am Leben. Doch der Bericht von TGAlytics aus dem November 2025 macht unmissverständlich klar, dass dieses System am Ende ist. Wir bewegen uns hier an der Grenze dessen, was technisch überhaupt noch machbar und finanziell zu verantworten ist.
Diese Gutachten sind weit mehr als bloße Empfehlungen für die Akten. Sie sind fundierte Warnungen. Wer sie ignoriert, nimmt ein unkalkulierbares Risiko in Kauf: Den plötzlichen, technischen Kollaps der gesamten Anlage.
Unkalkulierbare Risiken im Dauerbetrieb
Der Gutachter stellt unmissverständlich fest, dass ein störungsfreier Betrieb der technischen Anlagen nicht garantiert werden kann. Die Problematik liegt in der Materialermüdung und der Korrosion der über Jahrzehnte beanspruchten Rohrsysteme. Sobald eine Anlage, die über einen längeren Zeitraum stillgelegt war, wieder unter Last gefahren wird, steigt die Wahrscheinlichkeit von Pumpenausfällen und Rohrbrüchen exponentiell an.

Die veranschlagte Summe von 1,65 Millionen Euro für einen Interimsbetrieb muss daher als eine Untergrenze betrachtet werden, die lediglich die offensichtlichen Mängel behebt, jedoch keine Vorsorge für die im Gutachten prognostizierten „weiteren Defekte im Dauerbetrieb“ trifft. In der Praxis bedeutet das: Die Stadt Horn-Bad Meinberg Gefahr läuft, eine Dauerbaustelle zu finanzieren, bei der jede Reparatur neue Schwachstellen im System offenlegt.
Die Schadstoffproblematik: Ein unüberwindbares Hindernis für die Effizienz
Ein besonders kritischer Aspekt des TGAlytics-Berichts betrifft die Schadstoffbelastung der Bausubstanz. In Gebäuden dieser Ära ist die Verwendung von asbesthaltigen Materialien oder PCB-belasteten Fugendichtstoffen keine Seltenheit. Im Falle des Badehauses führt dies dazu, dass der Gutachter explizit von einer Dämmung der Heizungsrohre abrät. Jede Berührung dieser Bauteile würde aufwendige Sanierungsmaßnahmen unter strengsten Arbeitsschutzauflagen nach sich ziehen, was die Kosten für eine einfache Instandsetzung ins Unermessliche treiben würde.
Daraus ergibt sich ein ökologisches und ökonomisches Paradoxon: Die Stadt soll ein Gebäude betreiben, bei dem eine energetische Optimierung technisch blockiert ist. Die Empfehlung des Gutachters, die daraus resultierenden Wärmeverluste schlicht „hinzunehmen“, steht im krassen Widerspruch zu den Klimaschutzzielen des Landes NRW und der Bundesrepublik Deutschland. In einer Zeit, in der Kommunen zur Erstellung von Wärmeplänen und zur drastischen Reduktion von CO2-Emissionen verpflichtet sind, wäre der Betrieb eines „Energie-Siebs“ wie des Badehauses ein fatales Signal.
Die Illusion der Interimslösung: Kosten und Nutzen im Vergleich
Der am Dienstag im HFA von CDU, AfD und Grünen beschlossene Verwaltungsvorschlag, 200.000 Euro für eine Funktionsprüfung freizugeben, um die Machbarkeit eines 3- bis 5-jährigen Interimsbetriebs zu untersuchen, basiert auf der Hoffnung, Zeit zu gewinnen. Doch diese Zeit ist teuer erkauft. Eine detaillierte Betrachtung der Kostenstrukturen zeigt, dass eine Interimslösung die teuerste aller Optionen sein könnte.
Die wahren Kosten der Warteschleife
Die investiven Kosten für den Interimsbetrieb werden auf 1,65 Millionen Euro geschätzt. Rechnet man die 200.000 Euro Prüfkosten hinzu, ergibt sich eine Summe von 1,85 Millionen Euro für eine maximale Betriebsdauer von 60 Monaten. Dies entspricht einer monatlichen Belastung von rund 30.800 Euro – allein für die Bereitstellung der Technik, ohne Personal, Wasser, Chemie oder Energie. Dabei setzen wir voraus, dass keine zusätzlichen Reparaturen im laufenden Betrieb auftauchen.
Ökonomische Bewertung einzelner Kostenkomponenten
| Kostenkomponente | Betrag | Ökonomische Bewertung |
|---|---|---|
| Prüfungsbidget (geplant) | 200.000 € | Sunk Costs ohne investiven Gegenwert |
| Basisinstandsetzung Interim | 1.650.000 € | Mindestinvestition bei hohem Ausfallrisiko |
| Vollsanierung (langfristig) | 25.700.000 € | Unwirtschaftlich im Vergleich zum Neubau |
| Betriebskosten (jährlich) | unzureichend kalkuliert | Hoher Verlust durch fehlende Dämmung |
Das Argument, man müsse prüfen, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben, ignoriert, dass die wesentlichen Parameter bereits bekannt sind. Der technische Zustand ist dokumentiert, die energetischen Mängel sind benannt und das Haushaltsdefizit ist beziffert. Eine weitere Prüfung ist daher weniger eine Informationsbeschaffung als vielmehr eine Form der Realitätsverweigerung angesichts unangenehmer Wahrheiten.
Die Neubau-Alternative: Lehren aus dem „Modell Verl“
In der Diskussion um das Badehaus, wird spätestens seit das 60.000 € Gutachten zum Badehaus da ist, der Neubau eines Hallenbades als Alternative vorgeschlagen. So wurde dann auch in der Verwaltungsvorlage diese Option aufgegriffen. Ein Neubau in Verl wurde als Referenzpunkt herangezogen. Eine nähere Betrachtung dieses Projekts verdeutlicht, warum ein Neubau gegenüber einer Sanierung im Bestand fast immer die überlegene Strategie darstellt.
Energieeffizienz und technologische Überlegenheit
Das Hallenbad in Verl wurde als modernes, funktionales Gebäude konzipiert, das konsequent auf Nachhaltigkeit setzt. Ein besonderes Highlight ist die innovative Photovoltaik-Anlage an Dach und Fassade, die einen erheblichen Teil des elektrischen Energiebedarfs direkt vor Ort deckt. Im Gegensatz zum Badehaus, das Energie buchstäblich verschwendet, produziert ein Neubau Energie oder nutzt sie hocheffizient.
- Eigenstromerzeugung: In Verl können bilanziell ca. 41 % des elektrischen Bedarfs (104 MWh/Jahr) durch PV-Anlagen gedeckt werden.
- Geringe Wartung: Ein Neubau bietet für die ersten Jahre Planungssicherheit durch Gewährleistungsansprüche und moderne, wartungsarme Technik.
- Barrierefreiheit: Während die Barrierefreiheit des Badehaus im Bestand verbessert werden müsste, ist dies bei einem Neubau von vornherein integriert.
Kostenvergleich und Förderfähigkeit
Ein Neubau wird für Horn-Bad Meinberg auf ca. 17 Millionen Euro (Referenz Hallenbad in Verl) geschätzt. Dies liegt deutlich unter den 25,7 Millionen Euro, die für eine Kernsanierung des Badehauses veranschlagt werden müssten. Zudem ist ein Neubau, der moderne Energiestandards erfüllt, wesentlich einfacher durch Landes- oder Bundesmittel förderfähig. Programme wie das Sportstätteninvestitionsprogramm des Landes NRW unterstützen Projekte, die langfristige Wirtschaftlichkeit und ökologischen Mehrwert bieten. Eine Sanierung eines ökologisch ineffizienten Bestandsbaus hingegen gilt als unwirtschaftlich und riskiert somit keine oder nur geringe Zuschüsse.
Soziale Dimension und bürgerschaftliches Engagement
Es ist unbestritten, dass das Badehaus eine hohe emotionale und soziale Bedeutung für Bad Meinberg hat. Eine Petition mit über 5.000 Unterschriften unterstreicht den Wunsch der Bevölkerung nach einem Erhalt der Einrichtung. Insbesondere für den Rehasport, die Rheumaliga war das Badehaus zentrale Anlaufstelle, für den privaten Schwimmunterricht von Kindern ebenso.
Der Konflikt zwischen Bedarf und Finanzierbarkeit
Die Stadt steht vor dem Problem, dass das Angebot an Wasserflächen insgesamt unzureichend ist. Das Lehrschwimmbecken im Ortsteil Horn ist ebenfalls als marode eingestuft. Das Badehauses ohne eine adäquate Alternative für immer abzuschreiben verstetigt eine Versorgungslücke, die insbesondere ältere Menschen, aber auch Kinder hart trifft.
Dennoch darf der offensichtliche und als dringlich formulierte Bedarf nicht dazu, dass ökonomische Grundsätze über Bord geworfen werden. Die Frage ist nicht, ob Bad Meinberg Wasserflächen benötigt, sondern wie diese nachhaltig und finanzierbar bereitgestellt werden können. Ein sanierungsbedürftiges Badehaus, das jederzeit aufgrund eines technischen Defekts final ausfallen kann, bietet keine verlässliche Grundlage für den Rehasport oder den Schwimmunterricht. Es braucht eine nachhaltige Entscheidung, die weniger emotional getroffen wird, sondern im Interesse der gesamten Stadt auf ökonomischen Tatsachen beruht.
Strategische Analyse der Entscheidungsfindung im Rat
Die bevorstehende Entscheidung im Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg über den Haushalt für 2026 im damit auch über die 200.000 Euro ist eine Weichenstellung für die gesamte Stadtentwicklung. Hierbei müssen zwei Denkschulen gegeneinander abgewogen werden: die „Politik der kleinen Schritte“, die mit der Interimslösung eng verbunden ist und die „Strategie des mutigen Schnitts“, die auf einen Neubau und die Konzentration des Schwimmens am Schulstandort abzielt.
Das Risiko der Pfadabhängigkeit
Wenn die Stadt jetzt 200.000 Euro in Prüfverfahren und später 1,65 Millionen Euro in eine Interimslösung steckt, begibt sie sich in eine Pfadabhängigkeit. Je mehr Geld in den Altbau fließt, desto schwerer fällt es politisch, das Projekt später abzubrechen – selbst wenn die Kosten weiter explodieren. Dieses Phänomen der „Sunk Costs“ führt oft dazu, dass schlechtem Geld gutes hinterhergeworfen wird, nur um das Scheitern einer früheren Investition nicht eingestehen zu müssen.
Genau hier ist auch die Aussage des Bürgermeisters in seinem „100-Tag im Amt Video“ einzuordnen, man habe das Badehaus für 750.000 € gekauft und habe deshalb eine Verpflichtung weiter Geld aufzubringen, um das Badehaus irgendwie ans Laufen zu bringen. Sicher, dass es funktioniert ist er jedoch selbst nicht.
Die Bedeutung einer klaren Kommunikation
In der Debatte um das Schwimmen in Horn-Bad Meinberg in der Öffentlichkeit und im politischen Raum wird deutlich, dass eine ehrliche Kommunikation über die Faktenlage unumgänglich ist. Nach Jahren der Diskussion steigt die Frustration angesichts eine Verwaltungsvorlage, die zwar weitere Prüfungen vorschlägt, aber die bereits vorliegenden technischen Urteile nicht konsequent in Handlungsanweisungen übersetzt. Prinzip Hoffnung ist ein schlechter Ratgeber.
Mein Fazit
Nach intensiver Betrachtung der vorliegenden Informationen, der Gutachten und finanziellen Rahmenbedingungen führt mich das zu einem eindeutigen Ergebnis: Das Badehaus in seiner jetzigen Form – bei allem Verständnis für das Engagement und Herzblut der Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Wiederinbetriebnahme eingesetzt haben – ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu retten. Die 200.000 Euro für weitere Prüfungen sind eine Fehlinvestition. Sie werden keine neuen Erkenntnisse liefern, die die fundamentalen Probleme der Anlage – technische Abgängigkeit, Schadstoffbelastung und energetische Ineffizienz – lösen können.
Wir müssen Raus aus der „Sunk Cost Fallacy“. Wir sollten den Mut aufbringen uns von dem verlustreichen Vorhaben Badehaus zu trennen, auch wenn das angesichts der hohen finanziellen, personellen und emotionalen Investitionen der letzten Jahre äußerst schwierig ist.
Ein Bruch mit dieser Vorgehensweise immer noch einmal mehr Geld hinein zu wstecken erfordert politischen Mut. Der Bürgermeister scheint diesen Mut derzeit noch nicht aufzubringen. Die Fakten zeigen jedoch, dass ein Interimsbetrieb keine Brücke in die Zukunft ist, sondern eine Sackgasse. Ein sanierungsbedürftiges Bad, das nach zwei Jahren Betrieb wegen eines kapitalen Pumpenschadens erneut schließen muss, wird bei den Bürgerinnen und Bürgern mehr Frust auslösen als eine ehrliche Schließung mit der gleichzeitigen Perspektive eines soliden Neubaus.

